Buchhaltungsservice

Im Bereich des Buchhaltungsservice biete ich u. a. folgende Leistungen:
- Kontieren und Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle per EDV (SAP, DATEV, Micrososft Navision u. v. m.)
- Berichtswesen, Dokumentation und Archivierung
- Büroorganisation, kfm. und administrative Tätigkeiten
- Bankwesen, Zahlläufe
- Erstellung und Prüfung des Kassenbuches
- Reisekostenabrechnungen
- Aufarbeitung von Rückständen und Problemfällen
- Abstimmung und Bereinigung von Konten
- Kreditoren- / Debitorenüberwachung, Klärung offener Posten
- lfd. Buchungen der sonst. Neben- und Hauptbücher
- Gehaltsbuchungen
In welchem Umfang selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter tätig sein dürfen, bestimmt das Steuerberatungsgesetz (§ 6 Nr. 3 und 4). Demnach sind sogar geprüfte Bilanzbuchhalter reglementiert und dürfen keine Rechts- und Steuerberatung durchführen.
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